AntidisKRIMInierungsgesetz: Bild-Zeitung verboten! ;-)
von: am 24.12.2006, 22:30 Uhr in Unsere Mitarbeiter
Mit sofortiger Wirkung ist das Lesen und insbesondere das Herumliegenlassen der Bild-Zeitung und anderer diskriminierender Zeitungen und Zeitschriften in der Kelterei Walther verboten. Das hat die Geschäftsführung der Traditonskelterei als Reaktion auf das seit dem 17. August geltenden Antidiskriminierungsgesetz (offiziell “Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG)”) beschlossen.
Die Bild-Zeitung gehört genauso wie die Dresdner Morgenpost zu den bevorzugten Lektüren unserer überwiegend männlichen Mitarbeiter in der Frühstücks- und Mittagspause. “Oft würden aber auch weibliche Mitarbeiter einen Blick in die auf den Tischen liegenden Zeitungen werfen”, so Geschäftsführer Jörg Holzmüller. Was sie dabei zu Gesicht bekämen, würde sie seit dem 17. August möglicherweise sexuell belästigen.

“Wir möchten einfach verhindern, daß eine Klagewelle von neuerdings sexuell belästigten Mitarbeiterinnen die Kelterei überschwemmen und Schadensersatzklagen das Unternehmen in seiner Existenz gefähreden”, erklärt Holzmüller das Bild-Zeitungsverbot.

“Selbstverständlich werden wir auch alle andere Literatur – insbesondere Bücher zur Saftherstellung – auf mögliche Verstöße gegen das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” untersuchen. Wir möchten daher schon vorab alle Kunden um Verständnis bitten, daß die Indizierung derartiger Literatur Vorrang vor der Obstverarbeitung in der Erntesaison hat und es zu Verzögerungen der Obstannahme im Lohnmost kommen kann.

Allein die Bild-Zeitung vom 21. August zeigt, wie wichtig die Einführung des Antidiskriminierungsgesetztes ist. Wie hier zu sehen ist, wurden insgesamt fünf Einträge gefunden, die zu erheblichen Verstößen gegen das AGG geführt haben.

Die entsprechenden Ausgaben der Bild-Zeitung wurden noch vor der Mittagspause aus dem Verkehr gezogen und per Aktenvernichter beseitigt.

Mehr dazu: Vorsicht vor Bewerbungsgespächen
Arbeitgeberpräsident: Schwarzer Tag für die Vertragsfreiheit
NACHTRAG: Ich hoffe, es kommt zum Ausdruck, daß wir nicht so ganz von neuen Errungenschaften des Antidiskriminierungsgesetzes überzeugt sind und es rundweg ablehnen. Zivilisierte Menschen brauchen keine staatliche Aufsicht oder rechtliche Rahmenbedingungen, um respektvoll miteinander umgehen zu können. (;)
Jörg, du hast da oben im Artikel irgendwo ein “strong” nicht geschlossen. Dadurch wird der Rest des Blogs FETT angezeigt.
Halt mal im HTML-Text danach Ausschau.
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Danke, Manuel, Du bist ein Schatz! Jörg wollte schon die Internetkripo anrufen, weil er einen massiven Angriff von außen fürchtete… *grins*
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Moment – was sollen die armen Bildblogger dann ohne Tippgeber machen?
Ist es ueberhaupt erlaubt Bildzeitungsleser in dieser Form zu diskriminieren?
Wenn Ihr Euch da mal nicht auf duennem Eis bewegt.
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Das nenne ich mal ´ne konsequente Umsetzung, Bravo!
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Die Trackbackadresse scheint nicht zu funktionieren. Hier kein Trackback und in meinem Artikel erscheint weisse Seite….
Kleiner Tipp: im admin unter Optionen/Permalinks mal unter benutzerdefinierte Optionen das hier eintragen: /%post_id%/%postname%.html
Ist auch was für suchmaschinenfreundliche URLs…
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Oh sorry, könntet Ihr bitte mal in meiner URL das Komma gegen Punkt ersetzen? Peinlich
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Oh je, ich hatte es befürchtet. Wir hätten diesen Eintrag wohl doch besser am 1. April veröffentlichen sollen, oder?
Es ist eine Parodie auf dieses weitere Entmündigungsgesetz.
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@ Querdenker:
Das Saftblog hat die Trackbacks deaktiviert aus Spam-Gründen. Es geht also nur ein manueller Trackback.
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@ Manuel: Toll, jetzt rechtfertigen sich schon unsere Leser für unseren Blog. Ich glaube Manuel hat mal eine Premium-Betriebsführung mit anschließendem Essen bei uns verdient, denn ohne seine Tipps und Kniffe wären wir doch schon längst aufgeschmissen.
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@Kirstin:
da es dieses unsinnige Gesetz nun mal gibt, wäre es doch eine interessante und glaubwürdige Konsequenz gewesen. Und ich falle auch noch darauf rein…
Wie wär´s mit ´ner Tüte Saft als Schmerzens- äh´Parodie-Entschädigung?
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Gerne! Bedenke nur, daß bei der Auswahl einer Sorte möglicherweise ein Verstoß gegen das Obstangleichungsgesetz stattfindet. Ich empfehle auch nicht nach einem “jungen Apfelsaft des Jahrganges 2006″ zu suchen. Auch das könnte in diesem, unserem freien Lande, anstößig sein!
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Lustige Seite, endlich mal jemand der Spass hat im wilden Osten.
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Ja richtig, aber weil die zivilisierten Menschen in dieser Republik immer weniger werden braucht es halt so ein Gesetz (auch wenn es viel zu zahm ist). Und wenn es benutzt werden könnte die BLÖD-Zeitung zu verbieten wäre das aus meiner Sicht kein kultureller Verlust (auch wenn ich Zensur selbst dieser Art von Holzverschwendung ablehne). «Wir sind Papst» war schon richtig gut.
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Kann ich also davon ausgehen, dass Ihr bereits heute mit gutem Beispiel voran geht und zum Beispiel viele schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt, eine barrierefreie Arbeitsumgebung habt oder zumindest schafft, wenn sich jemand bewirbt? Ja? Dann braucht Ihr Euch wegen des AGG doch sowieso nicht aufzuregen.
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@Christiane: Dieses Gesetz schränkt erneut die Vertragsfreiheit der Bürger in unserer Gesellschaft ein. Jeder freie Mensch sollte selber entscheiden, welche Verträge er eingeht und welche nicht. Ich kann es nur gebetsmühlenhaft wiederholen: ein Gesetz kann den respektvollen Umgang der Menschen nicht erzwingen, er ist eine Selbstverständlichkeit in einer zivilisierten Gesellschaft.
Und wenn ich eine Sekretärin mit Berufserfahrung im Alter zwischen 45 und 50 Jahre suche, die gerne auch behindert sein darf, werde ich diese Stelle auch so ausschreiben. Dann will ich keinen Mann, der sich bewirbt, keine Frau wesentlich unter 45 und wesentlich über 50. Und weil auch das schon nach Anwalts Meinung nicht mehr mit dem AGG konform geht, werde ich schlichtweg diese Stelle vorerst nicht ausschreiben bzw. gar Bewerbungsgespräche führen.
Ich weiß, welche Stelle zu besetzen ist und welche menschlichen Eigenschaften und Qualifikationen die Bewerberin mitbringen sollte. Und ich werde als kleines Unternehmen mir bestimmt nicht die Mühe machen, aus hunderten von Bewerbern zum Schein auszuwählen, nur um den Gesetzesvorgaben genüge zu tun.
Nein, das Gesetz wird kontraproduktiv sein, es wird gerade diejenigen ausgrenzen, für die es gedacht ist. Es ist wie mit dem Kündigungsschutz: weil der gerade vielen kleinen Unternehmen zu große Hürden aufbürdet, werden zusätzliche Mitarbeiter nicht eingestellt, weil man sie in konjunkturell schwierigeren Zeiten nicht wieder entlassen kann.
Wir müssen uns schon mal entscheiden, ob wir mehr Sozialismus in unserer Gesellschaft wollen oder Wohlstand für die große Masse.
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Ja, liebe Christiane, wir beschäftigen seit vielen Jahren einen behinderten und einen schwerbehinderten Mitarbeiter.
Vor wenigen Wochen haben wir Evelyn eingestellt, die aufgrund des Umstandes, daß Sie ein kleine Tochter hat, welche gerade in die Krippe gekommen ist, von zu Hause aus für uns arbeiten darf. Da ich auch Mutter bin, weiß ich, daß Krippenkinder in den ersten Jahren fast permanent krank sind. Dafür dann später nicht mehr, weil die Abwehrkräfte wirklich gut trainiert wurden. Das ist für einen Arbeitgeber ein triftiger Grund, keine Einstellung vorzunehmen, weil die junge Mutter praktisch permanent krank geschrieben wäre.
Wir haben keinerlei Bedenken, daß wir gegen dieses obsolete Gesetz verstoßen. Darum geht es ja auch nicht. So haben wir uns auch verhalten, als dieses Gesetz noch nicht existierte.
Wenn es Bewerber oder Arbeitnehmer darauf anlegen, werden sie aufgrund dieses Gesetzes immer einen Grund für eine Diskriminierung finden. Wenn ich von 30 Bewerbern einen auswähle, diskriminiere ich dann die anderen 29? Wenn man das so sehen will, wird das so sein und seit kurzem hat man für so etwas auch noch eine rechtliche Grundlage.
Als Arbeitgeber stellt man Personen ein, weil man sie braucht. Dann wählt man aus nach bestimmten Kriterien. Passt der/diejenige ins Team, stimmt die Qualifikation, kann man sich bei den Gehaltsvorstellungen einigen, trägt er oder sie dazu bei, daß die übrigen Arbeitsplätze gesichert werden.
Unternehmen leben davon, mit Gewinn zu verkaufen. Deswegen können sie Leute beschäftigen und investieren. Die Überregulierung in unserem Land führt aber leider immer mehr dazu, daß man als Unternehmer gar keine Zeit mehr hat, sich um die wesentlichen Aufgaben zu kümmern. DAS IST DAS PROBLEM! Wenn man sich auf dem Arbeitsgericht rumärgern muß, kann man nichts verkaufen. Oder man muß plötzlich mehr verkaufen, damit man sich einen fähigen Anwalt für solche Dinge leisten kann.
Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber ich glaube Du verstehst, was ich meine.
Wir beschäftigen die Behinderten nicht, weil sie behindert sind. Haben auch keine Zuschüsse – falls es so etwas gibt – dafür bekommen. Sie passten einfach genau für die Aufgaben, die zu erledigen waren.
Evelyn haben wir eingestellt, weil sie aus unsere Sicht die Beste für den Job ist, den wir zu vergeben hatten. Und haben eine Möglichkeit geschaffen, die für beide Seiten von Vorteil ist.
Und glaub mir, die meisten Unternehmen agieren so. Wir sind nicht die Bösen. Wir tragen hohe Risiken und große Verantwortung für das, was wir tun – eben weil wir auch für viele Mitarbeiter und somit auch für deren Familien Verantwortung tragen. Das ist nicht Jux und Dollerei. Wenn man sich nicht darum kümmern kann, gewinnbringend zu verkaufen, werden alle Mitarbeiter ihre Jobs verlieren. Dann interessiert es nicht mehr, ob sie behindert waren oder nicht, jung oder alt, schwarz oder weiß, homo oder hetero.
Und das muß endlich mal verstanden werden.
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Nach Euren Ausführungen glaube ich ernsthaft, dass sich an Eurem Handeln nicht viel ändern wird und muss – mit oder ohne Gesetz. Die ganze Aufregung darum verstehe ich daher umso weniger. Es wird die treffen, die sich bislang schon falsch verhalten haben und das wars. Was behinderte Arbeitnehmer angeht, sind die meisten Regelungen übrigens schon seit 2001 im SGB IX verankert und es kam zu keiner Klageflut. Aber wer in einen Ablehnungsbrief ohne Grund reinschreibt “aufgrund Ihrer Behinderung können wir Sie leider nicht berücksichtigen”, der darf sich meiner Meinung nach gerne ein Urteil einfangen.
@Jörg
Ich bin nicht für die absolute Vertragsfreiheit, die gibt es jetzt übrigens auch schon nicht. Ihr müsst Euch sogar an Gesetze halten, wenn ich als Kundin einverstanden bin, dass Ihr mir Saft verkauft, der nicht den deutschen Bestimmungen entspricht.
Und bei vielen Massengeschäften bin ich auch gegen absolute Vertragsfreiheit. Wenn jemand ein Restaurant hat, hat er dort erstmal jeden zu bedienen, außer der hat sich vorher daneben benommen oder so. Ich finde nicht, dass der Staat tolerieren sollte, dass ein Restaurantbesitzer sagt, ich bediene keine Menschen schwarzer Hautfarbe oder Fluggesellschaften sagen, sie befördern keine behinderten Kunden. Das geht auch mit dem AGG jetzt so nicht mehr.
Es geht auch in gewisser Weise um Gerechtigkeit, wenn es klar ist, dass man niemanden diskriminieren darf. Der Einzelne ändert sich vielleicht nicht, aber es ist ein wichtiges Signal an die Menschen, die bislang in solchen Situationen vom Gesetz keinerlei Rückendeckung erfahren haben, sowie an die Gesellschaft.
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Mein Kommentarte,
mein lieber Junker Jörg, ich glaube es ist Zeit mal auf ein Bier zu gehen, Du scheinst ” zu gut etabliert ” zu sein,
thorsten radig
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