Wikipedia ist jetzt amtlich!

von: Kirstin Walther am 13.07.2007, 16:11 Uhr in Die Kelterei

In den vergangenen Tagen bekamen wir vom Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung einer Wortmarke abgelehnt. Als Anlagen, um die Ablehnung zu untermauern, lagen “Rechercheergebnisse” bei. Und was waren das für welche? Wikipedia-Artikel! :roll: Seltsam, oder?

Auszug aus dem Bereich “Über Wikipedia” auf Wikipedia:

Qualität und Verlässlichkeit der Inhalte

Der am häufigsten angeführte Kritikpunkt an der Wikipedia ist, dass jeder Internetnutzer Artikel verändern kann. Während herkömmliche Enzyklopädien mit bezahlten Autoren und redaktioneller Kontrolle für die Einhaltung von Qualitätsstandards bürgen, bietet Wikipedia keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Artikel.

Neben dem Problem bewusster Fehleintragungen besteht das weit schwerer einzugrenzende Problem, dass sich in den Inhalten mittelfristig Halbwissen durchsetzt. In einer durch Arbeitsteilung ausgezeichneten Gesellschaft verfügt immer nur eine Minderheit über Fachwissen. Die jeweilige Minderheit läuft stetig Gefahr, von der Mehrheit „korrigiert“ zu werden. Die Inhalte laufen somit Gefahr, nicht den Wissensstand der Gesellschaft, sondern die vorherrschenden Vorurteile abzubilden, zu bekräftigen und zu tradieren.





Kommentare

14 Kommentare
  1. Ludger Freese 13. Juli 2007, 16:40

    Dann ist Google sicher auch (bald) amtlich – oder sehe ich etwas falsch?
    Ich musste über Deinen Bericht lachen, weil ich heute von meinem Anwalt eine Zahlungsaufforderung über 1.379,80 Euro erhalten habe. Ich habe einen Begriff benutzt, der geschützt ist – Stichwort:
    Markenschutzverfahren.
    Damit mir das nicht noch einmal passiert, sollte ich vorher bei Wikipedia reinschauen. Ich könnte den Begriff/Artikel ja entsprechend ändern…

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  2. Kirstin Walther 13. Juli 2007, 16:59

    Ha! Der Ludger wieder… Stimmt. Vor der nächsten Markenanmeldung nehmen wir uns erstmal alle Wikipedia-Artikel vor. So weit hatte ich wieder mal nicht gedacht… ;o)

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  3. Doc Sarah Schons 13. Juli 2007, 21:58

    Yesss – I rrrememberr it well…
    Mit dem Täutschen Spaß- und Nasenamt hatte ich auch allerliebste kostenintensive Tänze inclusive stümperhafter google researches – bis zur Zulassung….
    Helle Köpfe sind da eher ein Auschlußkriterium für die Anstellung (bierbraun scheint eher gewünscht) – jo mei – dös Amt sitzt in Bayern… noch Fragen?!
    Pauli for Resident!

    So – und nun: wann “wikien” wir uns gegenseitig?! Wer weiß, wie das geht?!

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  4. balu 14. Juli 2007, 01:00

    Irgendwie fällt mir zu dem ganzen Abmahnmüll einfach gar nichts mehr ein.

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  5. Manuel 14. Juli 2007, 11:40

    Und anderswo können sich gleich mehrere Leute die “Mannschaftskabine” als Wort(!)Marke eintragen lassen.

    Ich zahle es! *summ*

    @ Ludger: Darfst Du sagen, welches Wort?

    @ Kirstin: Welche Wortmarke?

    lg und sonniges Wochenende,
    Manuel

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  6. Manuel 14. Juli 2007, 12:16

    Nachtrag: Die Beißerchen habe ich gefunden :-)

    Und noch was zum Markenwahn. Bringt keine “I”s mehr auf eure Werbungen. Denn das “I” ist jetzt geschützt…

    (http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=5360)

    Also sehen d*e Sätze *n Blogs *n Zukunft wohl besser so aus – n*cht, dass w*r sonst dafür gle*ch e*ne Abmahnung erhalten.

    *ch b*n dann mal weg. Und das A und E s*chern. Hehehe…

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  7. Andreas Schmid 14. Juli 2007, 15:20

    Ein geschütztes “I”?

    “Wir werden es nicht schaffen, oder?”
    (Aus Terminator II. Der Junge fragt den Terminator nach der Zukunft der Menschheit)

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  8. URS 14. Juli 2007, 16:00

    G00gle kennt gerade 631 Einträge zu Eurem zurückgewiesenem Antrag. Eurer steht auf den Plätzen 1, 2, 6, 7, 8, 9, 10, auch wenn 8, 9 und 10 nur Euren Saft erwähnen und nicht anbieten. Die restlichen Verweise habe ich mir nicht angesehen.

    Bei Exalead (es muß nicht immer nur Google sein) seid Ihr auf Platz zwei, und es gibt noch eine Handvoll anderer Hersteller.

    Ich gehe davon aus, daß die Antragsablehnung politisch motiviert oder gewürfelt war.
    So, darauf hebe ich mein Glas mit Walthers GMSaft, den man auch nachmittags noch trinken kann!

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  9. opatios 14. Juli 2007, 16:52

    Das “i” ist geschützt… wie war das noch mit dem “T”..?
    Müssen wir jetzt “Informationstechnologie” ausschreiben, weil man mit “IT” gleich *zwei* Marken verletzen könnte?

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  10. Vangelis 16. Juli 2007, 22:04

    Davor hab ich auch immer Angst das mir das mal passiert. Wenn ich euch nun auf meiner Seite nennen würde (also walthers) dann könntet ihr mich rein theoretisch abmahnen weil ihr einen eingetragenen namen habt ?

    Wenn ich euch vorher frage muss ich mir das dann auch schriftlich unterzeichnet geben lassen ?

    Versteh diese Abmahnmanie net wirklich und warum sowas wirklich durch kommt.

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  11. ednong 16. Juli 2007, 22:57

    Unglaublich.

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  12. Kirstin Walther 17. Juli 2007, 09:40

    An Vangelis:

    Ich glaube nicht, daß man wegen des Erwähnens einer Marke abgemahnt werden kann. Bin allerdings kein Jurist.

    Hier ging es ja auch nicht um Abmahnungen, sondern darum, daß das Patent- und Markenamt Markeneintragungen aufgrund von Recherchen bei Wikipedia ablehnt.

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  13. Vangelis 19. Juli 2007, 00:14

    ja das war klar ich hatte dies nur von Ludger Freese seinem Kommentar so gedeutet :-)

    Na ja trotzdem komische Welt wes da so alles passiert :-)

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  14. patty 8. August 2007, 22:06

    mit dem “T” und der Farbe Rosa hatte es die Dingenscom versucht. Unter Anderem. Das war der Abmahnklassiker – schaut mal unter advograf.de. Gabs leider alles schon

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