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Gestern trat die VERORDNUNG (EG) Nr. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in Kraft. Besser bekannt als sogenannte Health-Claims-Verordnung. Die Pressemeldungen überschlagen sich im Moment. Bekannt ist das Thema schon länger.

© R.B. / PIXELIO
Im Großen und Ganzen soll es darum gehen, daß der Verbraucher mehr Sicherheit beim Kauf von Lebensmitteln bekommt. Aussagen wie zum Beispiel "fettarm" oder "zuckerarm" sind in Zukunft nur unter bestimmten Bedingungen möglich und das europaweit.
Beim Beispiel "fettarm", lauten die Bestimmungen laut BLL wie folgt:
Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 g Fett/100 g oder weniger als 1,5 g Fett/100 ml im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (1,8 g Fett pro 100 ml bei teilentrahmter Milch).
Ebenso soll diese Verordnung sicherstellen, daß gesundheitsbezogene Hinweise und Bemerkungen zur Möglichkeit der Reduzierung von Krankheiten mit Lebensmitteln, nachweislich auch so sind.
Zu diesem Thema schlagen - wie immer eigentlich - zwei Herzen in unserer Brust. Einerseits gibt es natürlich "schwarze Schafe", die Produktversprechen machen, die das Produkt nicht hält und andererseits gibt es selbstverständlich Lebensmittel, die mehr halten, als man versprechen darf. Nach dem, was wir jetzt wissen, wird der Verbraucher in Hinsicht auf gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Aussagen nicht mehr Sicherheit bekommen als vorher.
Der Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie (VdF) hat sich in seiner Funktion als Sprachrohr der Branche natürlich im Vorfeld mit dieser Materie auseinandergesetzt. Denn die Verordnung sieht vor, "daß gesundheitsbezogene Angaben, wie z.B. "fördert den Knochenaufbau" usw., nur noch dann zulässig sein sollen, wenn diese in eine EU-Gemeinschaftsliste eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur, wenn diese Wirkung wissenschaftlich belegt und diese Beweisführung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) akzeptiert ist.". Der VdF-Verband hat nunmehr eine Liste mit über 50 Positionen an das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übergeben. Als ich mir allerdings diese Liste anschaute, kam mir das Grübeln:
Beispiel Apfelsaft: Die Inhaltsstoffe um die es dem VdF-Verband beim Apfelsaft geht, sind die Polyphenole und Antioxidantien. Äpfel enthalten diese sicherlich, wobei man schon an dieser Stelle verschiedene Abstriche machen KÖNNTE - in Bezug auf: Ist der Apfel frisch oder ist es ein Lagerapfel? Wenn gelagert, wie wurde er gelagert und wie lange? Hier geht es schon mal los, denn das hat selbstverständlich Einfluß auf verschiedene Inhaltsstoffe. Außerdem enthält geklärter Apfelsaft kaum noch Polyphenole, weil diese im Klärungsprozeß fast vollständig herausgefiltert werden. Hier müßte also schon mal unterschieden werden. Ähnlich verhält es sich damit, ob es sich um einen Direktsaft oder einen Saft, der aus Konzentraten rückverdünnt wurde, handelt.
Als nächstes werden in dieser Liste die wissenschaftlichen Beweise geliefert, um folgende beispielhafte Aussagen treffen zu dürfen: "wirkt antioxidativ", "dient dem Zellschutz", "stärkt die Abwehrkräfte". Die ersten beiden Aussagen durfte man bisher keinesfalls verwenden - bei der Bewerbung von Lebensmitteln. Welche Studien nun gibt der VdF-Verband an, damit diese Aussagen wissenschaftlich unterlegt sind?
- Netzel "Excretion of antioxidant compounds in human urine following consumption of apple juice and berry juice" Lebensmittelchemie 2006; 60/2006
- Bitsch "Hochwertige Fruchtsäfte aus speziellen Apfelsorten" Ernährungsumschau 2000
- Bitsch "Bioavailability of antioxidative compounds from Brettacher apple juice in humans" Innovative Food Science & Emerging Technologies 2001
Die Studien habe ich NICHT gelesen, aber: Die letzte z.B. befasst sich mit einer speziellen Sorte Apfel und die oberen beiden scheinen sehr allgemein gefasst zu sein. Das heißt, jeder der Apfelsaft anbietet, soll diese Aussagen verwenden können. Lassen wir es mal dabei. Ich kenne eine Studie, die sich mit dem Polyphenolgehalt von Apfelsäften beschäftigen und auch mit der Wirkung dieser Inhaltsstoffen des Apfelsaftes bei Darmkrebs. Schon dort wurde bemerkt, daß es sehr wohl einen großen Unterschied zwischen naturtrübem und geklärtem Apfelsaft gibt. Und was uns freut: Besonders die alten Apfelsorten sind besonders reich an Polyphenolen. Nun soll die Health-Claims-Verordnung mehr Sicherheit bringen und wird derart verwässert. Gut, der VdF-Verband agiert im Interesse der Branche, aber es geht eigentlich um das Interesse der Verbraucher.
© alipictures / PIXELIO Ein ganz praktisches Beispiel hierzu und sehr spannend: Im Frühjahr gab es ein saftiges Urteil gegen einen namhaften Konzern, der ein Getränk auf Basis von Johannisbeersirup anbietet, mit dem Hinweis, daß die im Getränk enthaltenen Johannisbeeren viermal mehr Vitamin C enthalten, wie Orangen. Das stimmt! Also daß es sich bei Früchten so verhält. Darüber, daß Vitamin C sehr empfindlich ist, und während der Verarbeitung der Früchte verloren gehen kann, hatten wir schon berichtet. Drei Jahr früher hatten zwei neuseeländische Schülerinnen zufällig herausgefunden, daß sich in diesem Getränk allenfalls Spuren von Vitamin C finden ließen. Im Frühjahr wurde der Konzern daraufhin zu 200.000 Franken Strafe und einer umfänglichen Richtigstellung verurteilt. Bericht in der NZZ.
Hätte es die Health-Claims-Verordnung zu diesem Zeitpunkt schon gegeben, wäre es ein leichtes gewesen, ein paar Studien vorzulegen, die zeigen, daß Johannisbeeren, vielleicht auch deren Saft so und so viel Vitamin C erhalten. Ich will damit sagen, diese Studien gibt es natürlich, die große Frage ist nur, ob das Produkt, welches mit diesen Aussagen versehen ist, auch diese Kriterien erfüllt.
Was soll man nun tun? Wieviel Sicherheit will der Verbraucher? Am sichersten wäre es womöglich, wenn jeder einzelne Hersteller für sein jeweiliges Produkt Studien vorlegen müßte, wenn er bestimmte Aussagen treffen will. Das ist allerdings sehr teuer, vorallem für kleinere Hersteller ein großes Problem. Aber sicher.
Andere Möglichkeit: Dem Verbraucher die volle Verantwortung überlassen und den Markt das Ganze regeln lassen? Beispiel: Trinkt Saft X und Eure Haare spriessen wieder, falls Ihr keine mehr habt! Obwohl es solche Berichte gibt ;o), vermutlich würde man den Saft eine Weile trinken, ist man dann nach wie vor ohne Haare, läßt es sein und kauft dieses Produkt nicht mehr. Ist zu einfach, oder?
Ein großes Problem - wie ich finde. Denn daß Verbraucher aufgrund dieser Aussagen Produkte kaufen, liegt auf der Hand. Was meint Ihr? Wie kann man den Verbraucher absichern, damit er durch das Prinzip Hoffnung, nicht sinnlos Geld ausgibt, für Produkte, die nicht halten was sie versprechen? Ist es die Aufgabe unseres Staates oder muß mehr Eigenverantwortung her? Sollte man sich auf die Angaben von Herstellern verlassen oder ab und an mal seinen Verstand einschalten, unter der Maßgabe, daß die meisten Menschen schon wissen, was gesund und was ungesund ist?
Ich bin etwas ratlos, finde jedoch, daß das ein spannendes Thema ist. Was meint Ihr dazu?
Interessante Links zu diesem Thema:
Health-Claims-Verordnung
"Der Streit ums Kalorien-Etikett" (Financial Times Deutschland)
"Eine Flasche Saft für 39 Euro" (Welt am Sonntag)
Übersicht zu Pressemeldungen Health Claims bei Google News