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Gefährliche Stoffe z.B. Bisphenol A – REACH Verordnung – Update

von: Kirstin Walther am 29.03.2010, 17:34 Uhr in Saftbox,Säfte und Nektare

Update 30. März 2011:

In den Medien geht es im Moment verstärkt unter anderem wieder um Kunststoffe in Verbindung mit Lebensmitteln und deren Wirkung auf unsere Gesundheit. Im speziellen scheint man sich dem Thema Bisphenol A zu widmen, was ab 1. Juni 2011 zur Verwendung in Babyflaschen und ähnlichem verboten wird. Nun haben wir auch vermehrt Anfragen bekommen, weil unsere Saftbeutel ja quasi auch aus Kunststoff hergestellt sind – deswegen habe ich ganz unten am Artikel das entsprechende Dokument unseres Beutelherstellers hinterlegt. Es ist nicht enthalten, genauso wenig wie Weichmacher und ähnliches.

Heute kam ein Anruf von einer besorgten Dame, die aus den Medien wußte, daß ein Recycling-Code, der auf unseren Beuteln beim Hersteller aufgedruckt wird, bedeuten würde, daß Weichmacher drin sind. Hier mal ein Foto:



Recycling-Code Saftbeutel



Und ich habe sogar einen entsprechenden Artikel gefunden, in dem behauptet wird, daß dieses Dreieck mit der 7 drin bedeuten würde, daß Bisphenol A enthalten ist. Diese Information ist nicht ganz richtig, denn bei diesem Kennzeichen handelt es sich um eine Art Identifizierung gemäß der Verpackungsordnung, damit die verschiedenen Materialien sortenrein recycelt werden können. Im Fall von “7″ wird von “sonstigen Kunststoffen” gesprochen, was unter Umständen natürlich NICHT ausschließt, daß giftige Stoffe enthalten sein könnten. In erster Linie kommt Bisphenol A wohl in Polycarbonat vor und das ist ein fester Stoff und gehört auch zu sonstigen Kunststoffen.

Und weil die Frage auch schon kam: Wir beziehen keine Rohstoffe aus Japan. Lassen aber schon seit einigen Jahren alle Rohstoffe, die wir unter Umständen aus dem östlichen Ausland beziehen (im Moment z.B. Bio Aroniabeeren aus Polen) auf Radioaktivität prüfen. Alles i.O. :)

Hier beginnt der Artikel vom vergangenen Jahr:

Vergangene Woche bekam ich eine Anfrage von Saftboxen-Kunden, die sich wegen eventuell gefährlicher Chemikalien in Alltagsprodukten sorgen und mich auf die sogenannte REACH-Verordnung hinwiesen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kaufen sehr oft Ihre Saftboxen wie Aronia und Birne.

Wir machen uns Sorgen über gefährliche Chemikalien in Alltagsprodukten. Die Umwelt- und Gesundheitsverbände haben eine Liste von Stoffen erstellt, die nach den Kriterien des neuen Europäischen Chemikaliengesetz REACH als besonders besorgniserregend eingestuft werden müssen (siehe www.sinlist.org). Wir würden uns freuen, von Ihnen zu erfahren, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um diese und andere gefährliche Chemikalien in Ihren Produkten zu vermeiden.

Wir möchten Sie außerdem bitten, uns konkret mitzuteilen, ob im Produkt Saftboxen Aronia/Birne oder dessen Verpackung Chemikalien enthalten sind, die bereits in die offizielle EU-Liste für besonders besorgniserregende Stoffe aufgenommen worden sind.

Sollte einer dieser Stoffe enthalten sein, sieht REACH vor, daß Sie uns innerhalb von 45 Tagen die Namen der verwendeten Chemikalien, sowie ausreichende Informationen über die sichere Nutzung des Produkts mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen,
Familie M. aus Dresden

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